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Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain stettenfelsschule.de veröffentlichten Website der Stettenfelsschule Untergruppenbach. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.10.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Websitemit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Geomap Barriere:
- a. Beschreibung
- Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Kalender eingebunden.
- b. Maßnahmen & Barrierefreie Alternative
- Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. Nur einige wenige Informationen sind nur in der Map zu finden (z.B. Lage). Diese Informationen werden schnellstmöglich noch an anderer Stelle hinterlegt.
2. Bilder und Infografiken ohne genug Texte Barriere:
- a. Beschreibung
- Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
- b. Maßnahmen
- Die zuständigen Mitarbeiter werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
3. Video ohne Audiodeskription Barriere:
- a. Beschreibung
- Die Videos "Unsere Gemeinschaftsschule im Alltag" und "Gemeinsam in Vielfalt" auf der Seite Pressestimmen weißen keine Audiodeskription auf.
- b. Maßnahmen
- Aufgrund der Produktionsart des Videos kann keine Audiobeschreibung hinterlegt werden. Die zuständigen Mitarbeiter werden die Informationen aus den Videos in Textform ergänzen.
4. Youtube-Videos Barriere:
- a. Beschreibung
- Auf der Seite Pressestimmen ist ein Youtube-Video hinterlegt, welches nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
- b. Maßnahmen
- Die zuständigen Mitarbeiter werden die Informationen aus den Videos in Textform ergänzen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. PDF oder Word Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Die Stettenfelsschule Untergruppenbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stettenfelsschule Untergruppenbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Schule überarbeitet werden. Die Stettenfelsschule Untergruppenbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- In der aktuellen Situation kann die Stettenfelsschule Untergruppenbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.10.2021 erstellt und zuletzt am 20.10.2021 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stettenfelsschule Untergruppenbach:
Stettenfelsschule Untergruppenbach
Humboldtstraße 9
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 701292
sekretariat(@)stettenfelsschule.de
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3358 oder Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html
Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12